Auch Menschen mit geistiger Behinderung dürfen am 18. September zur Wahl gehen

Am 18. September ist Wahltag auch für Menschen mit geistiger Behinderung.
Sie müssen nur deutsche Staatsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in allen Angelegenheiten ihres Lebens unter rechtlicher Betreuung stehen. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe aufmerksam.

Damit geistig behinderte Frauen und Männer in Deutschland ihr Wahlrecht wahrnehmen können, werden sie von der Lebenshilfe unterstützt. Sie üben Schritt für Schritt den Gang zur Wahlurne ein. Wer möchte, kann selbst beim Kreuzchen in der Wahlkabine auf Hilfe zurückgreifen. Diese Vertrauensperson ist zur absoluten Neutralität verpflichtet und soll lediglich helfen, den Willen des behinderten Menschen umzusetzen.

Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnell an seinen rechtlichen Betreuer wenden, um die Bundestagswahl nicht zu verpassen. Informationen zur Wahl in einfacher Sprache gibt's im Internet unter www.lebenshilfe.de. Dort sind auch die Antworten der fünf im Bundestag vertretenen Parteien auf die Wahlprüfsteine der Lebenshilfe zu finden.