Broschüre: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

aus Sicht von Menschen mit Behinderungen - im Überblick

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist mit Zustimmung des Bundesrates am 7. Juli 06 verabschiedet worden. Von der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen wurde es als dritte Säule neben dem SGB IX und dem Bundesgleichstellungsgesetz gefeiert. Der Schutz vor Diskriminierung ist Kernbestand der Menschenrechtspolitik - es liegt nun an allen Beteiligten, dieses Recht auch zu fordern und im Leben umzusetzen!

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)- aus Sicht der Menschen mit Behinderungen - im Überblick" steht Ihnen als Broschüre zur Verfügung

(Hrsg. Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen; Urhebervermerk und Foto: Enno Hurlin).

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