Gemeinsame Forderungen von DBR, BAGFW und Fachverbänden zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) setzt zentrale Vorgaben und Maßstäbe zur Verwirklichung von Barrierefreiheit. Weiter konkretisiert werden diese durch den General Comment des UN-Fachausschusses zur BRK vom 22.5.14 (CRPD/C/GC/2). Mit der Ratifikation hat sich Deutschland verpflichtet, die Ziele und Vorgaben der BRK umzusetzen. Daher muss die BGG-Reform die Vorgaben der BRK umfassend berücksichtigen und verankern.
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Mindestlohngesetz

Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes treten in der Praxis Unklarheiten oder auch Probleme auf. Der BeB berichtet hierzu regelmäßig (über das Rundscheiben BeBaktuell) und stellt auf der verbandsinternen Website aktuelle Informationen und Materialien ein.


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Erste Eckpunkte der Fachverbände für Menschen mit Behinderung für eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Die Vorgaben der UN-BRK sind im neuen BGG umfassend zu berücksichtigen und zu verankern. In diesem Sinne muss sich im BGG auch das neue Verständnis von Beeinträchtigung und Behinderung niederschlagen.Die Vorgaben der UN-BRK sind im neuen BGG umfassend zu berücksichtigen und zu verankern. In diesem Sinne muss sich im BGG auch das neue Verständnis von Beeinträchtigung und Behinderung niederschlagen.
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