Bundesleistungsgesetz muss zu gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung führen

2013-04-22CoverPMBundesfinanzminister Schäuble bekräftigt bei BeB-Kongress Bereitschaft des Bundes zur Beteiligung an Eingliederungshilfe

Berlin, 22.4.2013 – Beim diesjährigen Bundeskongress für Führungskräfte im Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), der vom 21. bis 23. April 2013 in Berlin stattfindet, steht die Zukunft des Sozialstaats und die mögliche Schaffung eines Bundesleistungsgesetz im Mittelpunkt, das in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Fiskalpakt für die nächste Legislaturperiode angekündigt wurde. Dieses soll die rechtlichen Vorschriften der Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablösen und wird wesentlichen Einfluss auf die von den Verbänden geforderte und den Bundesländern geplante Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe haben. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, der die zentrale Kongress-Frage „In welchem Sozialstaat wollen wir leben?“ aus dem Blickwinkel der Politik beantwortete, bekräftigte die Bereitschaft des Bundes, sich an den Kosten für die Eingliederungshilfe zu beteiligen. Vor den mehr als 130 anwesenden Führungskräften aus ganz Deutschland verwies er aber darauf, dass hierfür das gesamte Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Kommunen in den Blick genommen werden müsse, wenn eine Entlastung der Haushalte der zuständigen Leistungsträger erreicht werden solle. Unstrittig ist dagegen aus Sicht des BeB, dass ein Bundesleistungsgesetz zu mehr Entscheidungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung sowie zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft führen muss.

Richtlinie gesetzgeberischen Handeln ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik vor vier Jahren unterzeichnet hat und damit geltendes Recht in Deutschland ist. Grundlegend ist der von den Ländern verfolgte Ansatz der Personenzentrierung nach Maßgabe der individuellen Bedarfsdeckung in einem offenen Katalog von Eingliederungs- und Teilhabeleistungen. Darüber hinaus sind Maßstäbe und Grundsätze von Bedarfsfeststellungsverfahren, die Abgrenzung von Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt und die Schnittstelle zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu klären.

Schäuble würdigte die Bedeutung der Freien Wohlfahrtspflege bei der zukünftigen Ausgestaltung des Sozialstaats sowie die Leistungen der diakonischen Einrichtungen und Dienste und hob hervor, dass bei diesen neben der Ökonomie auch ethische Werte eine wichtige Rolle spielen. Um die Frage des praktischen Beitrags von Kirche, Diakonie und evangelischen Trägern zum Weg der Gesellschaft in die Zukunft sowie um die konkrete Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geht es im weiteren Verlauf des BeB-Bundeskongresses.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB wesentliche Teile der Angebote der Behindertenhilfe sowie der Sozialpsychiatrie in Deutschland ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörige und wird selbst durch zwei Beiräte aus diesen Interessengruppen kritisch begleitet.

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Dr. Thomas Schneider
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