EKD: Zahl der Spätabbrüche verringern Behinderung dürfe nichtalleiniger Grund für Abbruch sein

 Hannover (ots) - Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)unterstütze grundsätzlich politische Bemühungen, um die Zahl derSpätabbrüche von Schwangerschaften zu verringern. Dies erklärtanlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauenund Jugend des Deutschen Bundestages der Bevollmächtigte derEvangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der BundesrepublikDeutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers. Erbetont in der in diesen Tagen zugesandten schriftlichenStellungnahme, dass auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiertwerden müsse, die sich durch die Fortentwicklung pränatalerDiagnostik ergeben. Die Behinderung eines Kindes dürfe allein keinGrund für eine medizinische Indikation sein. Nach Ansicht der EKDmüsse dies auch im Gesetz klargestellt werden. Gesellschaftlichmüssten dringend verbesserte Rahmenbedingungen insbesonderefinanzieller Art für Behinderte und chronisch Kranke geschaffenwerden.  

Im Blick auf die bisher bekannten Vorschläge derBundestagsfraktionen fordert die EKD den Ausbau von psychosozialenBeratungsangeboten auch vor einer pränataldiagnostischenUntersuchung. In Fällen eines pathologischen Befundes spät im Verlaufder Schwangerschaft bestünde aufgrund der großen Konfliktsituationein gesteigerter Beratungsbedarf für die Schwangere.

Bei dieserEntscheidung muss der Frau jede mögliche Unterstützung zur Seitegestellt werden, die ihr hilft, sich trotz einer Behinderung oderKrankheit ihres Kindes für das Leben zu entscheiden. Deshalberfordert ein pathologischer Befund eine gesetzliche Pflicht zuBeratung. Dabei sei eine Beratung des Arztes und der Schwangeren oderder Eltern durch ein interdisziplinäres Fachkollegium zu befürworten.  

Eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Feststellung der Indikationund Durchführung des Abbruchs sollte, sofern nicht das Leben derSchwangeren akut gefährdet ist, bei allen Fällen der medizinischenIndikation durch Aufnahme in das Gesetz verpflichtend sein Einbloßer Hinweis des Arztes, dass eine Bedenkzeit sinnvoll sei, genügtnach Ansicht der EKD nicht.  

Die EKD unterstützt die Forderung nach einer detailliertenstatistischen Erfassung der Spätabbrüche, um die Problematik in ihrerKomplexität besser erfassen und auch in Zukunft adäquat reagieren zukönnen.   Bezüglich der Haftung des Arztes ist zu befürchten, dass eineTendenz in der ärztlichen Praxis besteht, im Zweifel einen Abbruch zuempfehlen, um Regressansprüchen zu entgehen. Deshalb ist zu erwägen,bei Zweifeln über eine Schädigung des Kindes regelmäßig eine zweiteDiagnose einzuholen. Es muss sichergestellt werden, so Reimers, dassdurch ein interdisziplinäres Kollegium die Haftung des Arztes beiunterbliebener Abtreibung nicht mehr eintreten kann.