Was bedeutet „Hartz IV“ für Menschen mit Behinderung?

Die Änderungen in der Sozialgesetzgebung sind seit Januar 2005 in Kraft. Aber was bedeutet die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe für Menschen mit Behinderung? Denn nicht nur die Berechnungsgrundlagen für ein Haushaltseinkommen haben sich geändert. Auch die Anforderungen an die Leistungsempfänger sind gestiegen. Werden deshalb künftig Menschen mit Behinderung pauschal als nicht erwerbsfähig eingestuft und somit nicht mehr gefördert, wie von Behindertenverbänden befürchtet? Diese und andere Fragen rund um "Hartz IV" beantwortet Rechtsanwalt Günther Hoffmann, Behinderten- und Sozialrechtsexperte, vom 14. bis zum 18. Februar im Rechtsforum von http://www.familienratgeber.de/. Wir freuen uns auf Ihre Frage!

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