Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention

Bundesrat fordert Überarbeitung

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 27.5.2005 mit der Mehrheit der von der Union regierten Länder beschlossen, zu dem am 22.04.2005 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention den Vermittlungsauschuss anzurufen. Der Bundesrat spricht sich für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes aus. Insbesondere die Finanzierung durch die Sozialversicherung im Umfang von 250 Millionen Euro sei angesichts einer Notwendigkeit der Senkung der Lohnzusatzkosten problematisch. Da Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, sei sie auch aus Bundesmitteln zu finanzieren.

Der Beschlusstext des Bundesrats:

Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention 

Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. April 2005 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Über­arbeitung unter Einbeziehung insbesondere des Beschlusses des Bundesrates vom 18. März 2005 (BR-Drucksache 97/05 (Beschluss)) einberufen wird.

Begründung:

1.    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention Stellung genommen. 

Weder die Bundesregierung noch der Deutsche Bundestag haben diese Stellungnahme aufgegriffen. 

Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes erscheint vor diesem Hinter­grund angezeigt, damit insbesondere die in der Stellungnahme des Bundesrates getroffenen Festlegungen Berücksichtigung finden können. 

2.    Angesichts der Notwendigkeit, die Lohnzusatzkosten zu senken, erscheint ferner die vorgesehene Finanzierung durch die Sozialkassen im Umfang von insgesamt 250 Millionen Euro problematisch. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die deshalb auch aus Bundesmitteln zu finanzieren ist.