Gesundheitsreform – Mutter-, Vater-, Kind-Kuren sind Pflichtleistung!

Im Rahmen der Gesundheitsreform sind Mutter-/Vater-Kind-Kuren zur Pflichtleistung geworden. Das heißt: Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen. Zuvor wurden bis zu 65% der Anträge abgelehnt, nun wurde die Situation der Antragesteller/in verbessert. Die Voraussetzungen zur Erlangung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen von Müttern - und Vätern in Familienverantwortung finden Sie im Infoblatt des Bundesministieriums für Gesundheit:

PDF-Datei