Das BMAS hat Anfang Februar ein Rundschreiben über seine Rechtsauffassung zum Mehrbedarf nach § 42b SGB XII für Mitarbeiter auf Außenarbeitsplätzen versendet. Darin wird auf die Voraussetzungen eingegangen, die von Beschäftigten, Werkstatt und Essensanbieter erfüllt sein müssen, damit der Mehrbedarf auf Außenarbeitsplätzen bewilligt wird.