Keine Ex-Post-Triage wie sie Ärzteverbände fordern

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Anhörung zum Triage-Gesetzentwurf                                          

Berlin, 20. Oktober 2022 Anlässlich der gestrigen öffentlichen Anhörung im Bundestag zum sogenannten Triage-Gesetzentwurf erklären die Fachverbände für Menschen mit Behinderung:

Eine Zulassung von Behandlungsabbrüchen, um andere Patienten mit einem Beatmungsgerät zu behandeln (Ex-Post-Triage), lehnen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung entschieden ab. Diese Ex-Post-Triage hatten Ärzteverbände in der Anhörung massiv gefordert.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber unmissverständlich aufgegeben, Menschen mit Behinderung bei Zuteilungsentscheidungen im Fall knapper intensivmedizinischer Ressourcen, auch Triage genannt, wirksam vor Diskriminierung zu schützen. Bei der Zulassung der Ex-Post-Triage ist jedoch zu befürchten, dass gerade Menschen mit Behinderung und Vorerkrankungen im Zugang zur lebensrettenden Behandlung benachteiligt werden. Ein solches Gesetz darf nicht verabschiedet werden!

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sevinç Topal, Pressekontakt
Der evangelische Fachverband für Teilhabe 
Telefon: 030 83001-274, presse@beb-ev.de

Medienmitteilung der Fachverbände vom 20.10.2022