Mainzer Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Anlässlich des 44. Treffens der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen am 25. und 26. September 2012 in Mainz treten die Beauftragten für die Inklusion – also für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein. Hierzu fordern sie die verschiedenen Akteure auf, den in Artikel 27 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konsequent umzusetzen und voran zu treiben.

PDF-Datei