Recht auf gemeinsame Beschulung

SoVD und „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ haben beim führenden deutschen Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das nun vorgestellt wurde. Danach haben Behinderte Kinder ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gelte dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssten Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen.

Links:

Weitere Informationen zu dem Rechtsgutachten

Eine Kurzfassung des Gutachtens