Schutz vor Diskriminierung:

Menschen dürfen aufgrund ihrer genetischen Veranlagung nicht benachteiligt werden

Stellungnahme der Verbände zur Nutzung genetischer Daten durch Arbeitgeber und Versicherungen

Berlin. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) hat zusammen mit anderen Verbänden der Behindertenhilfe eine gemeinsame „Stellungnahme zur Nutzung genetischer Daten durch Arbeitgeber und Versicherungen" abgegeben. Sie wurde an die Abgeordneten der Bundestagsausschüsse für Gesundheit und für Arbeit und Soziales sowie an die Fraktionsvorstände der Parteien gesandt.

Die Verbände appellieren an den Gesetzgeber niemals zuzulassen, dass gesetzliche Versicherungen so genannte prädikative Gentests als Aufnahmebedingung verlangen können. Mit Hilfe dieser Gentests können genetische Anlagen für Krankheiten, die erst später im Leben oder nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auftreten werden, diagnostiziert werden.

Menschen dürfen aufgrund ihrer genetischen Veranlagung von gesetzlichen Versicherungen nicht ausgeschlossen werden, denn Artikel 3 des Grundgesetzes lautet: „Niemand darf wegen seiner (hypothetischen) Behinderung benachteiligt werden.“ Genetische Informationen besitzen eine neue Qualität: Es sind nicht nur sehr persönliche und damit sensible Daten, sie lassen zudem Rückschlüsse auf Verwandte zu. Prädikative Gentests werden daher mit wachsender Aussagekraft bei gleichzeitigem Risiko von Falschaussagen zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem. Dem ist in einem künftigen Gendiagnostikgesetz Rechnung zu tragen.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. ist ein Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschland. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100 000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB bundesweit annähernd 50 Prozent der Angebote der Behindertenhilfe sowie wesentliche Teile der Sozialpsychiatrie ab.

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