Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Konvention zum Schutz der Rechte von Behinderten Menschen liegt nun auch als deutsche (Arbeits-)Übersetzung vor. Erstellt wurde die nichtamtliche vorläufige Arbeitsübersetzung vom Deutschen Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen. Zur Erinnerung: In Kraft treten kann die Konvention erst, wenn sie von mindestens 20 Mitgliedstaaten der UN ratifiziert wird.

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