Unser Auftrag für die kommende Legislaturperiode:

Erfolge in der Behindertenpolitik sichern und durch mutige Schritte weiter ausbauen

Anlässlich des morgigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD):

Der Alltag behinderter Menschen hat sich seit 1998 eindeutig positiv verändert. Die gesetzlichen Grundlagen, um selbstbestimmte Teilhabe und Gleichstellung behinderter Menschen zu gewährleisten, sind mit Sozialgesetzbuch IX und Behindertengleichstellungsgesetz auf eine verlässliche Basis gestellt worden und die Verbände behinderter Menschen werden inzwischen als Experten in eigener Sache in alle Bereiche der Gesetzgebung und deren Umsetzung einbezogen.

Deutschland hat sich damit in Europa und der Welt einen sehr guten Namen bei der Ausgestaltung der Lebenssituation behinderter Menschen gemacht. Unsere Erfahrungen bringen wir auch in die Arbeiten an der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen ein. Wir werden weiter daran mitwirken, dass diese Konvention ein erfolgreiches und wirksames Regelwerk zum Schutz der Rechte behinderter Menschen werden kann.

Der Koalitionsvertrag macht Mut! Insbesondere die Vereinbarungen zur Stärkung des Prinzips "ambulant vor stationär", das Bekenntnis zu einem System zukunftsfester Eingliederungshilfe, die Fortsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik für behinderte Menschen und das eindeutige Bekenntnis zum Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabeleistungen in Verbindung mit der Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten fördern die Möglichkeit behinderter Menschen, ihren Alltag selbstbestimmt zu leben und stellen eine verlässliche Grundlage für die Arbeit in der laufenden Legislaturperiode dar.

Auch für die Bekämpfung der zivilrechtlichen Benachteiligung behinderter Menschen bleibt auf der Basis des Koalitionsabkommens genügend Spielraum. Ich hoffe, dass wir uns über diese notwendige gesetzliche Regelung mit der CDU/CSU verständigen können. Ich glaube, jedem ist einsichtig, dass der Gesetzgeber es nicht dulden kann, wenn behinderten Menschen der Zugang zu Gaststätten, der Antritt einer Reise oder der Abschluss eines Versicherungsvertrages nur deshalb verweigert wird, weil sie oder er behindert ist.

Bei der Umsetzung von Sozialgesetzbuch IX und Behindertengleichstellungsgesetz beginnt nun die eigentliche Kärrnerarbeit. Gesetzliche Vorgaben müssen durch die Träger der Selbstverwaltung umgesetzt werden. Da, wo dies nicht oder nicht ausreichend geschieht, wie etwa bei der Frühförderung oder der Einrichtung der Gemeinsamen Servicestellen, muss die Politik auch den Mut haben, Strukturen zu verändern, wenn andere Mittel versagen.

Hier bietet die große Koalition auch eine echte Chance!

weitere Informationen: www.behindertenbeauftragte.de