BeB bedauert Stichtagsverschiebung

Erleichterter Stammzellen-Import bedeutet Dammbruch beim Embryonenschutz

Berlin/München, 15.4.2008 – Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) bedauert das Abstimmungsergebnis des Deutschen Bundestages vom vergangenen Freitag zur „einmaligen Verschiebung“ des Stichtages für den Import ausländischer Stammzelllinien, die aus zuvor getöteten Embryonen gewonnen werden, auf den 1. Mai 2007. Wie die Bioethik-Beauftragte des BeB, Brigitte Huber, hierzu ausführt, stellte das Stammzellgesetz vom 28. Februar 2002 eine Kompromiss-Regelung dar, die einerseits durch den auf den 1. Januar 2002 festgelegten Stichtag Grundlagenforschung ermöglichte und andererseits am prinzipiellen Verbot der verbrauchenden Embryonenforschung festhielt.

Aus Sicht des BeB gab es daher keinen begründeten Anlass, die Stichtagsregelung des Stammzellgesetzes zu ändern, weder die im Gesetz geforderte „Hochrangigkeit“ noch die „Alternativlosigkeit“ der embryonalen Stammzellforschung. Von den seinerzeit erwarteten Erfolgen der Forschung mit embryonalen Stammzellen sei kein einziger eingetreten, so Huber. Inzwischen wurde hingegen die therapeutische Nutzbarkeit adulter Stammzellen mehrfach belegt. Es ist zu bedenken, dass die nun vorgenommene Stichtagsverschiebung weitere Terminverschiebungen nach sich ziehen könnte.

Der BeB sieht darin eine Schwächung der Glaubwürdigkeit des Deutschen Bundestages sowie einen Dammbruch beim Embryonenschutz. Bereits im November vergangenen Jahres hatte der BeB gemeinsam mit den anderen Verbänden der Behindertenhilfe in einer Stellungnahme des Ethik-Forums der Gesellschafter-Verbände des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft gGmbH (IMEW) eine Verschiebung oder gar Streichung des im Stammzellgesetz festgelegten Stichtages für den Import humaner embryonaler Stammzellen abgelehnt.

Würde und Lebensschutz von menschlichem Leben im frühesten Stadium stehen damit auf dem Prüfstand. Das Menschenrecht auf Leben ist damit abwägbar geworden gegen die Freiheit der Forschung. Auch eine „Ethik des Heilens“ hat ihre Grenze am Instrumentalisierungsverbot von menschlichem Leben. Der BeB plädiert nachdrücklich dafür, die bereit gestellten Ressourcen verstärkt für die aussichtsreiche Forschung mit adulten Stammzellen sowie für anwendungsbezogene patientenorientierte Therapieentwicklungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB bundesweit annähernd 50 Prozent der Angebote der Behindertenhilfe sowie wesentliche Teile der Sozialpsychiatrie ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörige.

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
Pressesprecher: Dr. Thomas Schneider
Tel./Fax: 030/83001-274/-275, Mobil: 0160/ 90 24 26 75
E-Mail: schneider@beb-ev.de, www.beb-ev.de

PDF-Datei