Diakonie fordert Beibehaltung der Bundeszuständigkeit beim Heimgesetz

Statement des Präsidenten des Diakonischen Werkes der EKD, Dr. h.c. Jürgen Gohde, zum Heimgesetz

„Das Diakonische Werk der EKD fordert die Beibehaltung der Bundeszuständigkeit beim Heimgesetz. Prinzipiell stehen wir dem Prozess der Föderalismuskommission positiv gegenüber. Wir möchten jedoch betonen: Wir sind der Auffassung, dass es notwendig im Sinne eines bundeseinheitlichen Rahmens für die Lebensbedingungen alter und insbesondere pflegebedürftiger Menschen ist, die bisherige Bundeszuständigkeit für das Heimgesetz zu erhalten.

Dabei geht es nicht nur um die Frage der Sicherung von Standards, sondern um die Aufgabe, das Schutzbedürfnis und die berechtigten Interessen pflegebedürftiger Menschen bundesweit in gleicher Weise abzusichern.

Der Geltungsbereich des Heimgesetzes erstreckte sich bisher auf den stationären Bereich. Künftig wird es darum gehen, das Schutzbedürfnis nicht nur institutionell sondern auch individuell abzusichern. Dieses Ziel lässt sich über eine Bundeszuständigkeit wesentlich besser erreichen als mit Länderzuständigkeit. Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, in der Diskussion um die Föderalismusreform diese Fachargumente zu berücksichtigen.

Wir appellieren eindringlich an die Abgeordneten aller politischen Parteien, sich der Mühe zu unterziehen, noch einmal mit der hier angemessenen Sorgfalt alle relevanten Einzelaspekte zu bedenken. Es geht existentiell um die künftigen Lebensbedingungen einer immer größer werdenden Gruppe von Menschen in unserem Land, der Behinderten, Alten und  insbesondere Pflegebedürftigen. Hier darf in keinem Fall eine Pauschalentscheidung gefällt werden.

Bei Rückfragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Barbara-Maria Vahl   Pressesprecherin: Tel.: 030 83001 130