wegen Nichtumsetzung des EU-Antidiskriminierungsrechts
Die Europäische Kommission will fünf EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Österreich, vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über den gleichberechtigten Zugang zur Beschäftigung verklagen.
Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 2. Dezember 2003 Zeit, die Richtlinie 2000/78/EG über das Verbot einer Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und bei der Berufsausbildung umzusetzen. Nur Frankreich, Spanien, Italien und Schweden die Richtlinie bis zum gesetzten Termin voll in ihr nationales Recht umgesetzt, so dass die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die übrigen Mitgliedstaaten einleiten musste.
Rund ein Jahr nach diesem Termin haben Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland und Luxemburg die Richtlinie entweder überhaupt nicht oder nur teilweise in nationales Recht umgesetzt. Die Kommission hat daher beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren weiter zu verfolgen und diese fünf Länder vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.