Antidiskriminierungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet

Bundesregierung und Koalition halten Kurs in der Behindertenpolitik

 

Zur Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) im Deutschen Bundestag am 17. Juni erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karl Hermann Haack: "Die Bundesregierung steht dazu konsequent Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu verwirklichen.

Deshalb ist es notwendig  und richtig die EU-Antidis­kriminierungsrichtlinien so umzusetzen, dass die Diskriminierung behinderter Menschen auch im Zivilrecht sanktioniert wird. Die Politik der vergangenen sieben Jahre wird geradlinig fortgesetzt. Neben das Sozialgesetz­buch IX und das Behindertengleichstellungsgesetz tritt das ADG als dritte, zivilrechtliche Säule. Das ist aktive Bürgerrechtspolitik. 

Das ADG bietet die Grundlage, Auswüchse von Vertragsfreiheit wie die Verweigerung von Versicherungen für behinderte Menschen oder den Verweis aus Gaststätten oder Diskotheken ohne sachliche Gründe zukünftig zu unterbinden. Gleichzeitig ist das Gesetz ein Gesetz mit Augenmaß, da alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte im Nahbereich ausgeklammert wurden. 

Nun ist der Bundesrat am Zuge. Ich warne die CDU/CSU ausdrücklich davor, jetzt durch Tricks und Verzögerungen das Inkrafttreten dieses nicht zustimmungspflichtigen Gesetzes zu sabotie­ren. Kommt das Gesetz nicht zustande, so wird der Europäische Gerichthof gegen die Bundesre­publik ein Zwangsgeld verhängen. Es kann sich dabei nach realistischer Einschätzung um mehr als eine halbe Million Euro pro Tag der Nichtumsetzung handeln. Wie wollen Frau Merkel und Co. dies eigentlich gegenüber den Steuerzahlern rechtfertigen? 

Die Opposition hat angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme eine "Eins-zu-eins-Umsetzung" der EU-Richtlinien zu betreiben, das heißt, behinderte Menschen nicht vor zivilrecht­licher Diskriminierung zu schützen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Behinderten- und Sozialverbände dies ohne Protest hinnehmen werden. Der Druck wird sich jetzt auf die Mehrheit der CDU-geführten Länder im Bundesrat richten. Die Argumente und Fallbeispiele dafür, dass behinderte Menschen dieses Gesetz dringend benötigen, liegen auf dem Tisch und füllen Bände.  

Mir persönlich war und ist das Antidiskriminierungsgesetz auch wegen der dahinter stehenden menschlichen Schicksale eine Herzensangelegenheit und ich kann der Opposition nur raten: Besinnen Sie sich eines Besseren, sonst wird es für Sie ein verdammt heißer Sommer!"