Antrag zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe im Europarat abgelehnt

Intervention der fünf Fachverbände der Behindertenhilfe erfolgreich

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe abgelehnt. In einer Abstimmung am 26. April stimmte eine überwältigende Mehrheit der Abgeordneten gegen die Empfehlung zur aktiven Sterbehilfe, die auf einem Berichtsentwurf des Schweizer liberalen Europarats-Parlamentariers Dick Marty basiert. Die Fachverbände der Behindertenhilfe sind erleichtert über ihre erfolgreiche Intervention gegen die Legalisierung aktiver Sterbehilfe und einer damit einhergehenden Entkriminalisierung der Euthanasie.

Am 26. April stand das Thema Sterbehilfe auf der Tagesordnung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Nachdem sich dieses Organ 1999 ausdrücklich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen hatte, machten sich Befürworter der aktiven Sterbehilfe unter Federführung des Schweizer Liberalen Dick Marty erneut für die Entkriminalisierung der Euthanasie stark. Die Fachverbände der Behindertenhilfe in Deutschland kritisierten diese Auffassung und formulierten zur Verhinderung einer solchen Entwicklung eine gemeinsame Stellungnahme, die sie an die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung des Europarats versandten.

Die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und des ärztlich assistierten Suizids, argumentieren die Fachverbände in ihrer Stellungnahme, würde einen Tabubruch bedeuten und die Hemmschwelle gegen "Mitleidstötungen" senken. Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige ältere Menschen, abhängige und nicht (mehr) einwilligungsfähige Patienten seien in besonderer Weise gefährdet, einer unfreiwilligen Euthanasie zum Opfer zu fallen.

"Als Interessenverbände und Partner für Menschen mit Behinderung können wir eine solche Entwicklung nicht hinnehmen. Wir dürfen niemals zulassen, dass eine Entscheidung getroffen wird, ob ein bestimmtes Leben als lebenswert gelten soll oder nicht“, sind sich die fünf Fachverbände der Behindertenhilfe einig.

Die Interessenvertreter behinderter Menschen sind davon überzeugt, dass "die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe eine Gefährdung besonders schutzwürdiger Menschen bedeutet und den religiösen und ethischen Wertvorstellungen widerspricht, die Europa mitgeprägt haben“.

Die Unterzeichner der Stellungnahme sind:

  • CBP Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
  • Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.V.
  • BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V.
  • Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.