zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsvorschriften
Der vom Bundestag vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsvorschriften ist ein Artikelgesetz, das sich aus dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG – Artikel 1), dem Gesetz zum Schutz der Soldaten und Soldatinnen vor Diskriminierungen (SADG – Artikel 2), den Änderungen in anderen Gesetzen (Artikel 3) und den Regelungen zum Inkraft- und Außerkrafttreten (Artikel 4) zusammensetzt.
Diese Stellungnahme befasst sich vorrangig mit der Situation von Menschen mit Behinderungen. Unter diesem Aspekt soll hier zu Artikel 1 und 3 des Entwurfs Stellung genommen werden.
Vom Erweiterten Vorstand des BeB am 03.03.2005 verabschiedet.