Der BeB begrüßt die geplante Änderung der Rehabilitations-Richtlinie in Anpassung an das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen künftig für pflegende Angehörige zu gewährleisten, auch wenn ambulante Rehabilitationsmaßnahmen aus medizinischer Sicht ausreichen würden.