Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IX

Ab dem 01. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleiten lassen, wenn dies behinderungsbedingt erforderlich ist. Vertraute Bezugspersonen können dabei auch professionelle Unterstützer*innen sein, die ihnen gegenüber bereits im Alltag Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, wie bspw. Mitarbeitende von besonderen Wohnformen oder Diensten der Eingliederungshilfe. Wir haben uns mit der anderen Fachverbänden für Menschen mit Behinderung mit diesen Fragen auseinandergesetzt und eine Handreichung erarbeitet, um Leistungsberechtigte und ihre Vertreter*innen sowie Leistungserbringer und Leistungsträger bei der Umsetzung des neuen Anspruchs zu unterstützen.
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Veröffentlichung Fragen-Antworten-Katalog zu § 132g SGB V

Fragen-/Antworten-Katalog zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 durch die Vereinbarungspartner nach § 132g Abs. 3 SGB V
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Argumentationshilfe zu gesundheitsbezogenen Aspekten im BTHG

Vorliegende Argumentationshilfe dient der Absicht, für Diskussionen zum BTHG zum Problemkreis der gesundheitsbezogenen Aufgaben im zukünftigen Recht der Eingliederungshilfe plausible Argumente zu liefern. Insoweit ergänzt die Argumentationshilfe die Stellungnahme der Fachverbände vom 12.9.2016.
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)

der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband gemeinsam mit dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
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