Herzliche Gratulation! Udo Dahlmann erhält das Bundesverdienstkreuz am Bande

 

Am gestrigen Tag überreichte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow in einem Festakt im Evangelischen Augustiner Kloster zu Erfurt Herrn Udo Dahlmann, langjähriger Vorsitzende des Beirats der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB und Werkstattratsvorsitzender der Nordthüringer Werkstätten, das Bundesverdienstkreuz am Bande. Udo Dahlmann wurde damit für seine intensive ehrenamtliche Tätigkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung gewürdigt. Als Vorsitzender hat er den Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB aufgebaut und maßgeblich dabei gewirkt, ihn innerverbandlich und in der Bundespolitik als wichtige Stimme zu etablieren. Udo Dahlmann war vielfältig tätig. Unter anderem hat er den Rheinsberger Kongress mitinitiiert und maßgeblich begleitet. Seit 2006 treffen sich in Rheinsberg rund 300 Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung für drei Tage, um sich zu informieren, Wissen und Erfahrungen zu teilen und gemeinsame politische Forderungen an die Bundespolitik zu erarbeiten und zu adressieren.  Elke Ronneberger, BeB-Vorstandsmitglied und Jörg Markowski, Referent im BeB, waren bei der feierlichen Übergabe dabei.


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Gemeinsamer Appell: bedarfsgerechte Versorgung für alle geflüchteten Menschen mit Behinderung notwendig

Gemeinsam weisen der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB), vier Landesbehindertenbeauftragte sowie zahlreiche Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen in einem gemeinsamen Appell darauf hin, dass grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden. Besonders eine Identifizierung ihrer Unterstützungsbedarfe findet bei Ankunft nicht statt. Im Folgeprozess werden Hilfsbedarfe oft nicht erkannt, z.B. beim Erhalt von Hilfsmitteln oder bei der Entscheidung über Wohnort und -form. Das hat sich insbesondere bei der Ankunft ukrainischer Geflüchteter als großes Problem herausgestellt.


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Bedarfsgerechte Versorgung aller geflüchteten Menschen mit Behinderung

Auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine kamen und kommen Menschen nach Deutschland, die eine Behinderung haben. Sie können ab 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten. Der Zugang zur Eingliederungshilfe nach SGB IX wurde hingegen nicht klar geregelt. Geflüchtete Menschen mit Behinderung aus anderen Herkunftsländern haben es hierzulande noch schwerer, Leistungen zu erhalten.
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Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen auf Lücken im Gesetzentwurf zur Energiepreisbremse hin

Sozialdienstleister-Hilfsfonds muss auch für Angebote für Menschen mit Behinderung gelten

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am morgigen 3. Dezember 2022 weisen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung darauf hin, dass der Hilfsfonds des Bundes für soziale Dienstleister auch für Wohneinrichtungen und andere Angebote für Menschen mit Behinderung wie Tagesförderstätten, betreute Wohngruppen sowie Tagesbildungsstätten gelten muss.
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