Dringender Appell des BeB für eine umfassende Suizidprävention zum Schutz von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung

Am 6. Juli berät der Deutsche Bundestag über zwei verschiedene Gesetzesentwürfe zur Regelung der Beihilfe zum Suizid sowie über zwei Entschließungsanträge, die die Verpflichtung der Bundesregierung zur Vorlage eines Suizidpräventionsgesetzes enthalten.

Dem evangelischen Fachverband für Teilhabe (BeB) ist es wichtig, dass sich die Mitglieder des Deutschen Bundestages verstärkt mit den Bedarfen von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung beschäftigen.
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Dank seines engagierten Einsatzes ist der BeB heute eine wichtige Stimme für die Sozialpsychiatrie in Deutschland

Prof. Dr. Jürgen Armbruster geht Ende Juni in den Ruhestand – er war von 2010 bis 2022 stellvertretender Vorsitzender des BeB

Jürgen Armbruster hat den BeB über viele Jahre in verschiedenen Funktionen geprägt. Bereits in den 90er Jahren engagierte er sich im Fachbeirat Psychiatrie des VEEMB. In der Zeit der Gründung des BeB gehörte er dem Erweiterten Vorstand an. Von 2010 bis 2022 war er stellvertretender Vorsitzender des BeB. Am 28. Juni wird er von seinen hauptamtlichen Tätigkeiten als eva-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer des Rudolf-Sophien-Stifts mit einem Gottesdienst in der Hospitalkirche und einem Empfang in den Räumen des CVJM verabschiedet.
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Versorgung von Menschen mit Beatmung sicherstellen!

Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern angemessene Übergangsfrist für neuen Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege. Für etwa 18.000 Versicherte droht sonst eine lebensgefährliche Unterversorgung.

Mit ihrem Schreiben vom heutigen Tag an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung auf lebensbedrohliche Versorgungdefizite bei beatmeten Versicherten hingewiesen und gefordert, die Frist für das Inkrafttreten des neuen Anspruchs auf Außerklinische Intensivpflege um zwei Jahre zu verlängern.
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Gute Medizin für alle!

Breites Bündnis fordert Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung

Angesichts der aktuellen Krankenhausreform fordert ein breites Bündnis von Verbänden, Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht zu vergessen. Bisher werden bei ihnen Krankheiten oft zu spät erkannt und behandelt, weil Besonderheiten nicht bekannt sind und die Gesundheitsversorgung nicht auf sie eingestellt ist: Denn bei Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung treten zahlreiche Krankheitsbilder einerseits deutlich häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung, andererseits sind sowohl Symptomatik als auch Verlauf oft atypisch und die Behandlung individuell sehr spezifisch. Hinzu kommt, dass sie wegen ihrer Behinderung oftmals nicht in gleicher Weise untersucht werden können. Deshalb muss das Gesundheitssystem insgesamt barrierefrei werden, zum Beispiel mit Untersuchungsmöglichkeiten für Menschen mit mehrfacher Behinderung oder mit mehr Informationen in Leichter Sprache. Darüber hinaus sind für die speziellen gesundheitlichen Bedarfe spezialisierte Stationen oder Abteilungen erforderlich, in denen Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und therapeutische Fachkräfte mit entsprechender Erfahrung und Kompetenz arbeiten. Hierdurch könnte eine gute Diagnostik auch in komplexen Fällen gesichert und spezifische Pflegebedarfe besser abgedeckt werden.
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