Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) teilt die Sorge des Diakonischen Werks der EKD, dass mit dem Übergang des Heimrechts auf die Länder die Gefahr einer unterschiedlichen Entwicklung der Lebens- und Betreuungsbedingungen in den Einrichtungen verbunden ist. Wird dann noch die rechtliche wie praktische Umsetzung des Heimrechts allein den Kommunen überlassen, droht eine stark regional geprägte Ausgestaltung der Heime nach Kassenlage. Die Chance für eine einheitliche und zeitgemäße Weiterent-wicklung des Heimrechts wäre vertan.
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