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Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge veröffentlicht Gutachten zur häuslichen Krankenpflege

Mit dieser Positionierung (nicht vom Vorstand des DV verabschiedet) wird die juristische Auslegung des Häuslichkeitsbegriffs durch das Bundessozialgericht (BSG) kritisiert. Der Gutachter hinterfragt die vom BSG aufgestellten Merkmale einer eigenständigen Lebens- und Wirtschaftsführung und kommt zu dem Ergebnis:
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Sozialgericht Konstanz: Kosten für Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für Frauen und Mädchen mit Behinderung sind von der Krankenkasse zu übernehmen.

Bieten anerkannte Rehabilitationssportgruppen diese Übungen nicht an, kann die Versicherte auf nichtzugelassene Leistungserbringer zurückgreifen.
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Bruttoprinzip bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bzw. psychischen Erkrankungen bleibt bestehen

Der BeB begrüßt die Einigung in den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, das Bruttoprinzip beizubehalten. Auch in Zukunft werden die Träger der Sozialhilfe gegenüber den Leistungserbringern in Vorleistung gehen und erst später entsprechende Eigenante
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TeilhabeTage ’06/’07: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Nach dem Grundgesetz hat jeder Mensch das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Daran darf niemand gehindert werden. Auch Menschen nicht, die man als behindert bezeichnet. Deshalb hat der Bundestag unsere erfassung ausdrücklich um ein Benachte
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